13.10.2020 - 7 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hier führt ebenfalls Herr Mahnel aus. Er teilt mit, dass ein erneutes Aufmaß des vorhandenen Baumbestandes stattgefunden hat, hier wurden die Stammumfänge ermittelt. Er teilt mit, dass 64 Bäume als Ausgleich erbracht werden müssen, als Ersatzzahlung oder als Ausgleichsmaßnahme. Es können nicht alle geforderten Bäume auf dem privaten Grundstück realisiert werden. Das PBM erstellt ein Konzept zur Begrünung/Ersatzpflanzung, welches zur kommenden Gemeindevertretersitzung als Anlage zur Beschlussfassung aufgearbeitet wird. Herr Mahnel teilt mit, dass 64 Bäume innerhalb des Plangebietes 24 neu gepflanzt werden. Das Konzept sieht weiter vor, dass im B-Plan 36.1 - 12 weitere Bäume gepflanzt werden und zzgl. eine Kompensation über Ausgleichszahlung erfolgt, nach der Baumschutzsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für 28 Bäume.

 

Bezüglich der Pflanzung im B-Plan Nr. 36 gibt Frau Matschke zu bedenken, dass Pflege- und Folgekosten der Gemeinde entstehen können. Hier soll im Durchführungsvertrag zum B-Plan Nr. 19 geprüft werden, wie die Pflege- und Folgekosten zum Teil ausgeschlossen werden können.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen billigt das vorgelegte Konzept zur Begrünung des Baltic Quartiers Ostseeallee 34/ 36 (gemäß Anlage). Anpflanzungen, die als Ausgleichsmaßnahmen für Baumrodungen vorzunehmen sind, sind im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 festzusetzen.

 

2. Die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der Flächen für die Ausgleichsanpflanzungen ist nachzuweisen und ist Voraussetzung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens u.a. für den Bau der Tiefgarage. Die Ausgleichsmaßnahmen sind sowohl auf dem Grundstück des Vorhabenträgers als auf weiteren Flächen zu realisieren und über die Bauleitplanung hinaus durch den Vorhabenträger rechtlich zu sichern (z.B. Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

3

Befangenheit:

0