12.10.2020 - 8 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen übergibt das Wort an Frau Vullert. Frau Vullert erläutert die grundlegenden Änderungen im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt. Im Finanzhaushalt anhand des Musters 5b. Im Ergebnishaushalt gibt es aufgrund von nicht vorhergesehenen Einsparungen im Personalbereich am Ende nur eine geringfügige Verschlechterung, um knapp 7.100,00 €. Unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Mindestkapitalausstattung wären sodann für die Folgejahre die Rücklagen, was den Ergebnishaushalt und das Eigenkapital betrifft, aufgebraucht. Hinsichtlich des Musters 5b erläutert Frau Vullert den Bereich der laufenden Ein- und Auszahlungen und den investiven Bereich. Bei den laufenden Ein- und Auszahlungen schlägt ein Mehraufwand von 200.000,00 € für Unterhaltungsaufwand, im Rahmen des Amtsumbaus zu Buche, sodass weniger HH-Mittel nach § 12 Nr. 4 umgebucht werden können. Hinzu kommen Mehraufwendungen im Rahmen des Amtsumbaus, sodass eine Kreditaufnahme erforderlich ist. Im Ursprungshaushalt war bereits eine Kreditaufnahme von 200.000,00 € für den Umbau des Archives geplant. Dies entfällt nun, dafür kommt der Umbau des Dachgeschosses neu dazu, mit ca. 314.000,00 €, zzgl. der weiteren Beträge, die nicht über den laufenden Haushalt mehr gedeckt werden können, was eine Kreditaufnahme von 650.000,00 € erforderlich macht.

 

Es kommt zu einer kontroversen Diskussion unter den Amtsausschussmitgliedern. Ein Amtsausschussmitglied fordert, dass zunächst das Ergebnis der Organisationsanalyse abgewartet werden sollte, da es im besten Fall zu Personaleinsparungen kommen kann und man dann entsprechend weniger Räume zur Verfügung stellen müsste, sodass auf den Umbau des Dachgeschosses verzichtet werden kann.

 

Hier wird ergänzt, dass der Hauptgrund beim Umbau des Dachgeschosses die energetische Sanierung ist, die im Zuge des ursprünglichen Amtsumbaus versäumt wurde und dass dann die Aufteilung des großen Raumes in entsprechende Büros nur noch einen geringen Anteil ausmacht.

 

Der Amtsvorsteher fügt ebenfalls hinzu, dass selbst wenn die Organisationuntersuchung einen Stellenabbau analysiert, diese Stellen dann ja nicht von heute auf morgen abgebaut sind, also dass man selbst dann zunächst mit dem vorhandenen Personalstamm umziehen muss. Dafür reichen die Räumlichkeiten nicht, wenn das Dachgeschoss nicht entsprechend ausgebaut wird.


Es wird hitzig über den vorhandenen Personalbestand diskutiert. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass man den sukzessiven Personalabbau über Mitarbeiter, die in den Ruhestand gehen, nicht aus den Augen verlieren sollte.

 

Frau Krüger fasst noch einmal zusammen, dass bereits alle Beschlüsse zum Amtsumbau im Vorfelde gefasst worden sind, auch der Dachgeschossausbau wurde einstimmig oder bzw. mit großer Mehrheit beschlossen. Im Nachtrag fasst Frau Vullert nur die bereits gefassten Beschlüsse finanziell zusammen. Das heißt, man muss jetzt eben auch  mit allen finanziellen Konsequenzen leben.


Ein Amtsausschussmitglied erfragt, was wäre, wenn der Nachtrag heute nicht beschlossen werden würde. Frau Vullert antwortet, dass dann Stillstand ist und man nicht mit der Ausschreibung bzw. mit der Ausschreibung von weiteren Leistungen im Rahmen des Amtsumbaus weitermachen könnte.

 

Es wird die Amtsumlage für die Folgejahre erfragt. Frau Vullert führt aus, dass die Rücklagen nunmehr aufgebraucht sind und es natürlich in den Folgejahren zu einer entsprechenden Steigerung der Amtsumlage kommen wird. Hier ergänzt Herr van Leeuwen, dass diese Beschlüsse zur sukzessiven Abschmelzung der vorhandenen Rücklagen zur Deckelung der Amtsumlage von allen einheitlich bzw. mehrheitlich gefasst wurden und es allen klar war, dass nach einigen Jahren dann eine entsprechende Erhöhung der Amtsumlage die Folge sein wird.

 

Sodann lässt Herr van Leeuwen über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 144 Abs. 1 i. V. m. 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Klützer Winkel für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:  

14

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Eine Ausfertigung der Nachtragshaushaltssatzung/ des NTHH Plans wurde an die untere Rechtsaufsicht mit der Bitte um Genehmigung übersandt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=117082&selfaction=print