15.06.2020 - 11 Grundsatzbeschluss über den Abschluss von öffen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird intensiv diskutiert. Insbesondere wird wiederum auf Defizite bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs hingewiesen. Es zeichnet sich ab, dass einige Gemeinden das Angebot annehmen werden, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt abzuschließen, um den ruhenden Verkehr eigenständig abzuwickeln. Andere Gemeinden wiederum wollen, dass diese Arbeitsaufgabe bei dem Amt verbleibt.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt,

1. grundsätzlich die Überwachung des ruhenden Verkehrs nur in den Gemeinden zu organisieren, wo ein entsprechender Bedarf besteht.

2. die amtsangehörigen Gemeinden zum Bedarf der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu befragen.

3. entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge vorzubereiten und einen einvernehmlichen Beschluss in der Gemeinde herbeizuführen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:  

14

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die öffentlich-rechtlichen Verträge werden vorbereitet und zur Beratung in die Gemeinden gegeben. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=114900&selfaction=print