26.05.2020 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Di, 26.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet „Dorfmitte“ der Gemeinde Hohenkirchen, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
- im Norden: durch vorhandene Bebauung an der Straße „Am Golfplatz“ und am
Birdieweg sowie durch den Golfplatz,
- im Osten: durch vorhandene Ferienhäuser
(Geltungsbereich des B-Planes Nr. 27),
durch die Stellplatzanlage (B-Plan Nr. 27), durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden: durch die Straße „Zum Anleger“, durch die Straße "Zur Huk" sowie durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft und durch bebaute Flächen in der
Ortslage Straßen „Am Dorfteich“ und „Zum Anleger“ und im nördlichen Bereich durch die Straße „Am Golfplatz“ sowie vorhandene Bebauung am Birdieweg
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Zum Plangeltungsbereich gehört im westlichen Bereich die Zufahrt zum Erdbeerhof.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Hohenkirchen wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer von 6 Wochen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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553,5 kB
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