26.05.2020 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ergänzen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Folgende Punkte sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten, aufgrund der Abwägung durch den Bauausschuss:

a) Die Geschossigkeit der Baukörper wird auf 1 gesenkt.

b) Es ist zu prüfen, ob Dacheinschnitte zulässig werden können ohne Anrechnung auf die Geschossigkeit.

c) Höhenbezugspunkte grundstücksbezogen sollen festgesetzt werden

d) Es sind konkrete Vorgaben für Anpflanzungen pro Grundstück (Bäume) vorzunehmen.

e) Kiesgärten, insbesondere als Vorgärten, sind auszuschließen.

f) Die Grundstücksgröße bezogen auf die Wohneinheit ist im städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.

 

  1. Die Vorgaben für die örtlichen Bauvorschriften müssen präzisiert werden, insbesondere im Hinblick auf den Holzanteil für die Außenfassaden und zu den Gebäudelängen.

 

  1. Innere Erschließung

Die Ausweisung der Planstraße erfolgt als Privatstraße. Eine entsprechende Baulast ist im städtebaulichen Vertrag zu sichern. Diese Sicherung der Privatstraße, für den jeweiligen Grundstückseigentümer, erfolgt dauerhaft.

 

  1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich eine öffentliche Grünfläche auf Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer. Dass diese Fläche öffentlich nutzbar ist, ist ebenfalls im städtebaulichen Vertrag zu sichern.

 

  1. Umgang mit Drainageleitungen

Der Umgang mit den Drainageleitungen ist ebenfalls im städtebaulichen Vertrag zu sichern. Insbesondere ist sicherzustellen, dass bestehende Drainagen umverlegt werden, bzw. in das System der Niederschlagswasserbeseitigung eingebunden werden.

 

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Vorlage geht in den Hauptausschuss am 16.06.2020 mit der Einarbeitung der Unterlagen nach der BA-Sitzung vom 26.05.2020. 

 

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Anlagen zur Vorlage