26.05.2020 - 5 Grundhafter Ausbau der gemeindeeigenen Straße "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Datum:
- Di, 26.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kupsch stellt die stufenweise Vertragsgestaltung in Frage. Es ist für die Auftragnehmer nicht zielführend. Der Stufenvertrag stellt seiner Meinung nach einen Nachteil für die Auftragnehmer da. Es wird der Hinweis gegeben, für den Ausbau der Straße eine 12 t Belastung für die Feuerwehr vorzusehen.
Herr Chr. Schmiedeberg stellt sodann den Antrag, den Weg Weidenstieg / Kreuzung FFW bis Kleingartenanlage zu erweitern, der Weg soll bis zur Zufahrt Einfahrt des Zweckverbands GVM ausgebaut werden. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Weiterhin wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- den grundhaften Ausbau der gemeindeeigenen Straße „Weidenstieg“ – von Kreuzung Weidenstieg / FFW entlang der Kleingartenanlage bis Zufahrt Kläranlage Zweckverband.
- für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel eingeworben
- für die notwendigen Planungsunterlagen ist ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen
- der Bürgermeister wird ermächtigt einen Vertrag mit den Leistungsphasen 1 und 2 für die Fördermittelakquise an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Ab Leistungsphase 3 ist neu zu vergeben. Stufenvertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen
- die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan 2020/2021 bereitgestellt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5 MB
|