14.05.2020 - 13 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verfasser: Katrin Vullert
- Datum:
- Do, 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr H.-O. Schmiedeberg informiert über die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2020/2021. Er weist bereits jetzt darauf hin, dass eine Nachtragshaushaltssatzung gemacht werden muss. Grund hierfür sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Er merkt an, dass auch die Kurdirektorin sich bereits jetzt mit einem Nachtrag zum Wirtschaftsplan befassen sollte.
Herr Grollmisch hinterfragt, ob es bereits Anträge auf Steuerbefreiungen gibt. Frau Vullert erläutert, dass einige Herabsetzungen der Gewerbesteuer-vorauszahlungen bei den Finanzämtern gestellt wurden und im Amt vorliegen. Aus diesen Gründen würde Herr Grollmisch dazu plädieren die Beschlussvorlage zurückzustellen.
Chr. Schmiedeberg erläutert nochmal, dass die Gemeinde Boltenhagen aufgrund sehr guter Steuereinnahmen und dementsprechend hoher Umlagegrundlagen vergleichsweise hohe Beträge für die Amts- und Kreisumlagen zu zahlen hat. Gleichzeitig stehen der Gemeinde aber wenig bis keine Schlüsselzuweisungen zu. Aufgrund der derzeitigen Corona Krise ist aber mit hohen Steuerausfällen zu rechnen.
Er weist aus diesem Grunde eingehend darauf hin, dass sorgsam mit dem Geld der Gemeinde umgegangen werden muss.
Herr Grollmisch stellt den Antrag, nur einen Beschluss für das Haushaltsjahr 2020 zu fassen. Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.
Herr Michael Steigmann hinterfragt den Sachstand zum Brandschutzbedarfsplan. Der Bürgermeister erklärt, dass dieser heute noch einmal in aktueller Fassung an den Landkreis versandt wurde.
Abschließend lässt Herr Wardecki über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2020/2021 einschließlich der Anlagen. Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für die Maßnahme 2018/07 Neubau Feuerwehrgerätehaus.
Anlagen zur Vorlage
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