12.05.2020 - 5 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

  •                    Aktueller Kontostand wird mitgeteilt. Hier fehlt aber noch ein wesentlicher Teil der Auszahlung der Förderung für den Radweg K44
  •                    Der Kostenanstieg in der Kostenstelle 56259000 des Ergebnishaushaltes wurde hinterfragt. Die Kostensteigerung ergibt sich nicht aus Gerichtskosten, sondern aus Kosten für Sachverständige, z.B. im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie für das beschlossene Energiekonzept der Gemeinde. Die Kosten dieser Position sind weitgehend durch Förderungen und Verträge gegengedeckt.
  •                    Über die Einordnung der Hebesetze in den Kontext der Nachbargemeinden wurde gesprochen

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der Anlagen. Die Mittel der Infrastrukturpauschale sollen eingesetzt werden für touristische Investitionen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

5

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage