26.02.2020 - 13 Beschluss der Satzung der Gemeinde Zierow über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanzausschusses die wie folgt lautet:

 

Herr Rauch übergibt das Wort an Frau Stöckmann. Diese teilt den Ausschussmitgliedern eine aktuelle Synopse der Kurabgabensatzung aus, da auf Grund von aktuellen Rechtsprechungen eine Anpassung notwendig geworden war. Sie erläutert die Synopse und gibt den Hinweis auf die Unzulässigkeit der Höhe der Kurabgabe für die Tagesgäste. Die Höhe hatte auch schon die Verwaltung in der alten Satzung moniert. Nach einer regen Diskussion über die Höhe der Kurabgabe für die Tagesgäste sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die Höhe unverändert beizubehalten.

Nachfolgende Änderungen sollen zusätzlich erfolgen:

 

-          § 5 Abs. 6 wird gestrichen

-          § 11 (1) dieser Schätzung (es soll das r ergänzt werden)

 

Zusätzlich wird mitgeteilt, dass der Entwurf noch nicht an die Synopse angepasst ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow zur Erhebung vor Kurabgaben. Die rückwirkende Veranlagung für die Inhaber eine Wohngelegenheit/Zweitwohnungsinhaber nach § 4 der jeweilig geltenden Satzung erfolgt für die zurückliegenden Jahre 2017-2019.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

8

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Am 06.03.2020 zur öffentlichen Bekanntmachung an Fr. Rieske weitergeleitet und zur Anzeige an die URaB gesendet.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2020 von der URaB zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=112773&selfaction=print