16.01.2020 - 5 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 16.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Den anwesenden Planern und Investoren wird einstimmig das Rederecht erteilt.
Es folgt eine kurze Vorstellung des Planungsbüros Bauart sowie der Investoren. Im Anschluss stellt das Planungsbüro die geplanten Entwürfe vor. Sie erörtern den Neubau Haus A und Haus B sowie die jeweiligen Höhenunterschiede der Häuser. Im Erdgeschoss sind Gewerbe bzw. gastronomische Einrichtungen vorgesehen. Im 1. OG sowie im DG sind Ferienwohnungen geplant. Die Parkflächen werden dem Bedarf entsprechend angepasst. Zurzeit sind 56 Stellplätze geplant, 28 würden der Stadt Klütz zur Verfügung stehen. Es wird angeregt evtl. ein ganzjährig geöffnetes WC mit zu integrieren. Wird jedoch im Folgenden wieder verworfen, da in der Entwicklung des B-Plans Nr. 32 hierauf eingegangen wird. Die Stellplatzsituation kann ebenfalls i.V.m. dem B-Plan 32 genauer betrachtet werden, evtl. kommt es bei dem Projekt zur Errichtung der vorzuhaltenden Stellplätze, für Gewerbe und Ferienwohnen. Der Bedarf der Stadt Klütz könnte auf den Stellplatzflächen im B-Plan Nr. 32 abgedeckt werden.
Die Festlegung zum Verhältnis Gewerbeflächen - Ferienwohnen kann in einem Nutzungsvertrag bzw. in dem B-Plan festgelegt werden (geschossweise Festlegung bzw. 1/3 Regelung je Gebäude).
Anschließend stellt Herr Holst den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen den Beschluss, die Planung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 fortzuführen, die Planentwürfe für die Planungsanzeige und die frühzeitige Erörterung mit den Behörden und TÖB zu nutzen.
- Auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen sind die Vorentwürfe für das Beteiligungsverfahren der Behörden und TÖB sowie der Nachbargemeinden und für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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