11.12.2019 - 14 Instandsetzungen Brücken und Durchlässen: Erfor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Antje Hettenhaußen
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 11.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Damshageb empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung Damshagen beschließt folgendes:
Bauwerk Nr. 11-1 Durchlass i. Z. des Ortsverbindungsweges von Parin nach Damshagen über Damshäger Bach
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 11-2 Durchlass i. Z. des Ortsverbindungsweges von Parin nach Damshagen über einen Graben
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 12 Durchlass i. Z. der Gemeindestraße "Wirtschaftshof" über den Abfluss des Dorfteiches in Parin
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 14 Durchlass i. Z. des Kussower Weges bei einem Moor über einen Bach
Der Neubau des Durchlasses ist zu beauftragen (separate Beschlussfassung).
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bauwerk Nr. 15 Durchlass i. Z. der Straße "Weg zur Holzkoppel" bei Dorf Gutow über den
Damshäger Bach
Die Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten sind im Rahmen der Straßenunterhaltungsmaßnahme durchzuführen.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2020 bereitzustellen.
Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:
Dazu vom Wasser- und Bodenverband:
Durchlässe und Brücken befinden sich nicht im Eigentum des WBV "Wallensteingraben-Küste". Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Verkehrslastträger bzw. dem Eigentümer.
Die Reinigung der Durchlässe, das Entfernen von Ablagerungen und Treibsel ( Geäst) führt der Verband im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch. Die Ursachen für Ablagerungen stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Funktion und Wirkungsweise der Gewässer.
Die Gewässerunterhaltung beinhaltet weiterhin die Sohlkrautung und Böschungsmahd bis an die jeweiligen Bauwerke. Diese Unterhaltungsmaßnahme wird aus ökologischen und finanziellen Gründen nicht an allen Gewässerabschnitten ausgeführt. Entscheidend für die Beauftragung ist die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses.
Häufig wachsen Gehölze in unmittelbarer Nähe der Bauwerke auf. Wurzeln können die Bauwerke beträchtlich schädigen, diese sollten dann auch durch den Verkehrslastträger bzw. Eigentümer entfernt werden. Weiterhin besteht die Sicherungspflicht gegen Absturz, mindesten wenn die Bauwerke öffentlich genutzt werden.
20.02.2020 15:34:53 Hettenhaußen, Antje
Status auf "Erledigt" gesetzt
Vermerk:
Die Verwaltung empfiehlt eine jährliche Besichtigung und wenn notwendig Reinigung und Instandhaltung durch Gemeindearbeiter
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|