28.10.2019 - 10 B-Plan Nr. 32 der Stadt Klütz und zugehörige 8....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoot vom Planungsbüro Mahnel informiert zum Sachverhalt und beantwortet alle aufkommenden Fragen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestimmt die Eingangsbedingungen für die Prüfung der Natura2000-Verträglichkeit für den Strandbereich.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgendes für die 3 Infrastruktur-einrichtungen.

Als Eingangsbedingung für die Nachweise zur Verträglichkeit mit der Natura2000-Schutzgebietskulisse wird nach Abwägung der Belange gegeneinander und untereinander bestimmt:

  1. dass die Infrastruktureinrichtung bei Wohlenberg innerhalb des Sondergebietes für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung eines Ganzjahresbetriebes zu prüfen ist.

 

  1. die weiteren Einrichtungen im östlichen Bereich des Plangebietes bis zur Gemeindegrenze nach Hohenkirchen sind in Bezug auf die saisonale Nutzung zur Strandversorgung von Mai bis September zu überprüfen.

 

  1. in allen Einrichtungen und sonstigen Sondergebieten für Versorgung und Infrastruktur sind WC´s für den ganzjährigen Jahresbetrieb zu prüfen und zu berücksichtigen, um hier die sanitäre Ausstattung maßgeblich zu verbessern.

 

Die Vereinbarkeit mit übrigen Anforderungen der Behörden und TÖB ist im Rahmen der Überprüfung sicher zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=110364&TOLFDNR=110364&selfaction=print