24.10.2019 - 10 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Chr. Schmiedeberg, Herr H.-O. Schmiedeberg, Herr Klein, Herr Holtz, Herr Lehmann und Herr Dunkelmann erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerbereich Platz.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über die Empfehlung des Bauausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen. Die dauerhafte Nutzung (15 Jahre) des Baukörpers als Garage bzw. Bürogebäude ist im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages dauerhaft abzusichern.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit               der Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),

- im Osten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke                Tarnewitzer Straße mit den Hausnummern 4 und 5 (Flurstücke
 16/14 und 16/13),

- im Süden: durch das Grundstück Tarnewitzer Straße mit der Hausnummer               6a (Flurstück 16/34),

- im Westen:          durch die Tarnewitzer Straße (Erschließungsstraße).

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

6

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Chr. Schmiedeberg, Herr H.-O. Schmiedeberg, Herr Mirko Klein, Herr Danny Holtz, Herr Dietmar Lehmann und Herr Dieter Dunkelmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen die Herren wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet. Städtebaulicher Vertrag (Pkt. 1 letzer Satz des Beschlusses) wird derzeit erarbeitet und der Gemeinde vorgelegt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=110192&selfaction=print