15.10.2019 - 7 Ostseeallee 34/36 ehemalige Gemeindeverwaltun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu dieser Thematik haben sich die Bauausschuss-Mitglieder zu einer Vorort-Besichtigung getroffen. Dort wurde die Zuwegung über den gemeindeeigenen Parkplatz am Reitstall für die Tiefgarage besprochen, mit der folgenden Festlegung:

 

  • Der Zufahrt zur Tiefgarage, über die Einfahrt Parkplatz am Reitstall, wird zugestimmt.
  • Die jetzt noch vorhandene Wiesenfläche bleibt unversiegelt.
  • Das Toilettenhaus wird weiter an dem Standort, nunmehr auf dem Privatgrundstück, gestattet. Hierzu ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
  • Die Schrankenanlage wird zu Lasten des Vorhabenträgers versetzt.

 

In der Sitzung selbst wird sich zur Architektur der Gebäude verständigt. Seitens des Planungsbüros werden verschiedene Varianten vorgelegt. Der Bauausschuss diskutiert die einzelnen Ansichten. Mehrheitlich wird darum gebeten, dass die Beschlussfassung zur Architektur durch die Gemeindevertretung erfolgt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt das beigefügte städtebauliche Konzept als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c. Insbesondere sind folgende Punkte gemäß den Anlagen (Baubeschreibung vom 30.04.2019, Lageplan vom 25.04.2019, Übersichtsplan GRZ vom 29.04.2019, jeweils von ALTHEN Architekten) zu berücksichtigen:

  • Abbruch der vorhandenen Gebäude,
  • Neubebauung mit 5 Gebäuden für insgesamt 34 35 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten,
  • Tiefgarage unterhalb der südlichen Gebäude 3, 4, 5 für Kfz-Stellplätze, Fahrrad-Stellplätze und Abstellräume,
  • 1 1,7 Kfz-Stellplatz je 1 Wohneinheit,
  • Sicherung des Stellplatzbedarfes bzw. Zufahrt zur Tiefgarage durch Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen nördlich des Parkplatzes, die Wiesenfläche bleibt erhalten, das Toilettenhaus kann weiterhin an der Stelle verbleiben, wo es bislang gestanden hat,  die Versetzung der Schrankenanlage erfolgt zu Lasten des Vorhabenträgers
  • Anliegerstraße mit Wendeanlage auf dem Grundstück von der Ostseeallee abzweigend für Anlieferung, Rettungsdienst, Abfallentsorgung, Kurzzeitparker,
  • Festsetzung der Grundflächenzahl max. GRZ 0,4; zuzüglich einer Überschreitung gemäß § 19 Abs. 4 BauGB bis zu 50%,
  • Festsetzung der Geschossflächenzahl max. GFZ 0,8 0,75
  • Festsetzung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse mit insgesamt 3; hierbei ist jedoch das oberste Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden. Hier 2/3 der darunterliegenden Geschossfläche bzw. Festsetzung des Staffelgeschosses mittels einer Baugrenze.
  • Ansichten der Gebäude

Der Bauausschuss legt der Gemeindevertretung die Varianten der Außenansichten zur Beschlussfassung. Eine Empfehlung des Bauausschusses zu den Varianten wird nicht gegeben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage