30.09.2019 - 10 Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden des Am...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Vullert erläutert den Sachverhalt. Sie macht darauf aufmerksam, dass derBeschlussvorschlag um einen Satz ergänzt werden muss:

„….Eigenbetriebe, sofern die Aufgaben nicht per Beschluss durch die GV auf den Eigenbetrieb übertragen wurden.“

Es kommt zu einer regen Diskussion unter den Amtsausschussmitgliedern.

 

Insbesondere Herr Klein sieht in der Umsetzung des Beschlusses einen Nachteil für die Gemeinde Boltenhagen, da die Kurverwaltung als Eigenbetrieb alle Aufgaben eigenständig wahrnimmt.

Hier wird seitens der Verwaltung aber darauf hingewiesen, dass diese Aufgaben ja auch alle durch die GV auf den Eigenbetrieb übertragen wurden.

 

Herr Mevius erfragt, was unter „bis auf Widerruf“ zu verstehen ist. Herr v. Leeuwen antwortet, dass dies nur durch einen Beschluss des Amtsausschusses erfolgen kann.

 

Die Amtsausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass der Amtsausschuss vor bzw. bei Gründung eines neuen Eigenbetriebes in Kenntnis gesetzt wird.

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, dass die Verwaltung und Aufgabenwahrnehmung für die Betriebe gewerblicher Art durch die Amtsverwaltung übernommen wird. Hierfür wird, bis auf Widerruf, keine Sonderumlage erhoben.

Bei Eigenbetrieben ist durch die Gemeinde per Beschluss die Bewirtschaftung an den Eigenbetrieb zu übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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