19.09.2019 - 12 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 46 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Do, 19.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 46 für den Bereich des "Wichernhauses" am Dünenweg.
Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 46 wird wie folgt begrenzt:
- im Osten: durch den "Dünenweg",
- im Süden: durch den "Fritz-Reuter-Weg",
- im Westen: durch das Grundstück "Fritz-Reuter-Weg" 2,
- im Norden: durch das Grundstück "Dünenweg" 15 und die Grundstücke "Am Urlauberdorf" 3, 4, 12.
- Die Planungsziele des Bebauungsplanes Nr. 46 bestehen in Folgendem:
- Regelung der Art der baulichen Nutzung und sonstigen Nutzung,
- Festsetzung einer Tiefgarage zur Unterbringung der Stellplätze und somit
weitestgehende Freihaltung der oberirdischen Grundstücksflächen von Stellplätzen.
- Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen im Bereich am Dünenweg zwischen der straßenseitigen Gebäudefront und dem Dünenweg.
Des Weiteren ist die Hotelnutzung einzuarbeiten.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,4 kB
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