19.09.2019 - 14 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Tesche, Julia
- Datum:
- Do, 19.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mirko Klein beantragt zu diesem Punkt die namentliche Abstimmung.
Herr Grollmisch hinterfragt, ob das ordnungsrechtliche Verfahren noch anhängig ist. Herr Chr. Schmiedeberg erklärt, dass es mal ein Verfahren gab, er aber keinen aktuellen Stand darüber kenne. Dies solle geprüft und beantwortet werden.
Herr Klein fragt Herrn Wardecki, wie er die Situation einschätzt und abstimmen wird. Herr Wardecki wird Herrn Klein dies fristgemäß lt. Geschäftsordnung schriftlich beantworten.
Anschließend kommt es zur namentlichen Abstimmung über die Empfehlung des Bauausschusses.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch die Klützer Straße (L 03),
- im Nordosten: durch das Grundstück Klützer Straße 3, durch das Grunstück
der Kita "Strandkinnings" in der Klützer Straße 5a,
- im Südosten: durch die Parkanlage nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße
sowie durch die Gehölzfläche des Grundstücks Rudolf-
Breitscheid-Straße 10
- im Südwesten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen sowie
durch die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 5 und 6.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung der Entwürfe auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Ferienwohnen soll auch ausnahmsweise nicht zulässig sein sowie dass die Gestaltungssatzung anzuwenden ist.
Abstimmungsergebnis:
Frau Beatrix Bräunig Ja
Herr Dieter Dunkelmann Ja
Herr Ekkehard Giewald Ja
Herr Mirko Klein Ja
Herr Dietmar Lehmann Ja
Herr Chr. Schmiedeberg Ja
Herr H.-O. Schmiedeberg Ja
Herr Michael Steigmann Ja
Herr Kay Grollmisch Nein
Herr Günther Stadler Enthaltung
Frau Angelika Sagemann Enthaltung
Herr Danny Holtz Enthaltung
Herr Raphael Wardecki Enthaltung
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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