19.09.2019 - 14 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 41...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mirko Klein beantragt zu diesem Punkt die namentliche Abstimmung.

 

Herr Grollmisch hinterfragt, ob das ordnungsrechtliche Verfahren noch anhängig ist. Herr Chr. Schmiedeberg erklärt, dass es mal ein Verfahren gab, er aber keinen aktuellen Stand darüber kenne. Dies solle geprüft und beantwortet werden.

 

Herr Klein fragt Herrn Wardecki, wie er die Situation einschätzt und abstimmen wird. Herr Wardecki wird Herrn Klein dies fristgemäß lt. Geschäftsordnung schriftlich beantworten.

 

Anschließend kommt es zur namentlichen Abstimmung über die Empfehlung des Bauausschusses.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 41 wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordwesten: durch die Klützer Straße (L 03),

-          im Nordosten:  durch das Grundstück Klützer Straße 3, durch das Grunstück
   der Kita "Strandkinnings" in der Klützer Straße 5a, 

-          im Südosten:  durch die Parkanlage nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße
   sowie durch die Gehölzfläche des Grundstücks Rudolf-
   Breitscheid-Straße 10

-          im Südwesten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen sowie
   durch die Grundstücke Friedrich-Engels-Straße 5 und 6. 

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe auf die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Ferienwohnen soll auch ausnahmsweise nicht zulässig sein sowie dass die Gestaltungssatzung anzuwenden ist.

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Abstimmungsergebnis:

Frau Beatrix Bräunig    Ja

Herr Dieter Dunkelmann  Ja

Herr Ekkehard Giewald  Ja

Herr Mirko Klein   Ja

Herr Dietmar Lehmann  Ja

Herr Chr. Schmiedeberg   Ja

Herr H.-O. Schmiedeberg   Ja

Herr Michael Steigmann   Ja

Herr Kay Grollmisch   Nein

Herr Günther Stadler   Enthaltung

Frau Angelika Sagemann  Enthaltung

Herr Danny Holtz   Enthaltung

Herr Raphael Wardecki   Enthaltung

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Bekanntmachung der Auslegung erfolgt im Oktober-Amtsblatt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=109338&selfaction=print