05.09.2019 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Schultz, Maria
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 05.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 für einen Teilbereich östlich der Dorfstraße in Hofzumfelde (Landesstraße L 03) und führt das Verfahren auf der Grundlage des § 13b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und teilweise das Grundstück Dorfstraße 28b sowie das Grundstück Dorfstraße 26 und teilweise Dorfstraße 26b,
- im Osten: durch die Grundstücke Dorfstraße 28b, 26b, 27 und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Süden: durch die Flurstücke mit einem Gebäude nördlich der Dorfstraße Nr. 25,
- im Westen: durch die Dorfstraße (L 03) sowie die Dorfstraße Nr. 26.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
- Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Arrondierung der Fläche für die Wohnnutzung,
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine kleinteilige Bebauung mit mehreren Häusern.
- Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Mahnel beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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594 kB
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145 kB
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915,7 kB
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