27.08.2019 - 5 Ostseeallee 34/36 ehemalige Gemeindeverwaltun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel erörtert die Ansätze.

 

Herr Dr. Brandt und der Architekt Herr Althen tragen ihre konzeptionellen Ideen vor. Im Weiteren gehen sie auf das architektonische Konzept ein. Es sollen 35 Wohneinheiten von 70 bis 90 qm geschaffen werden. Im Erdgeschoss soll evtl. Gewerbe angesiedelt werden. Die GRZ und GFZ ist eingehalten worden. Die Tiefgarage ist erweitert worden, statt 35 Stellplätze sind es 60 Stellplätze. Es kommt ein Schlüssel von 1,7 zum Tragen, statt 1,0. Die Zufahrt soll aus Richtung Südost über die Zufahrt zum Reiterhof erfolgen. Die Fassadengestaltung ist angelehnt an die Bäderarchitektur.

 

Nach der Vorstellung bedankt sich der Ausschussvorsitzende.

 

Anschließend äußert Frau Hörl Bedenken zur Erweiterung der Tiefgarage, da die Zufahrt über die Zufahrt des Reiterhofs erfolgen soll. Hier könnte es zu Konflikten zwischen dem Seniorenwohnheim, der Reiterhofanlage, der zu errichtenden Parkpalette sowie der Zufahrt Ostseeallee 34/36 kommen.

Hierzu sollen Gespräche zwischen der Verwaltung, dem Planungsbüro Mahnel und der Kurverwaltung geführt werden, um die Zufahrtssituation zu entschärfen.

 

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird die Größe des Staffelgeschosses hinterfragt. Der Planer erörtert, dass es sich um 2/3 der darunterliegenden Geschossfläche handelt, in Anlehnung an die vorherige Landesbauordnung.

Auf die Frage, ob Dauerwohnen oder Ferienwohnen entstehen sollen, wird geantwortet, dass hier Eigentumswohnungen gebildet werden, die einer Festvermietung unterliegen.

 

Die Einbeziehung des vorhandenen Haus Oranien wurde von Seiten der Planung vernachlässigt. Es erfolgt hier ein Abriss des Altgebäudes.

 

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird angesprochen, dass es sich um eine alte Beschlussvorlage handelt. Es sind die neuen Parameter in der Beschlussvorlage nicht eingearbeitet.

Es muss eine Aktualisierung der Beschlussvorlage bis zur Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.

 

Herr Steigmann stellt sodann den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt das beigefügte städtebauliche Konzept als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c. Insbesondere sind folgende Punkte gemäß den Anlagen (Baubeschreibung vom 30.04.2019, Lageplan vom 25.04.2019, Übersichtsplan GRZ vom 29.04.2019, jeweils von ALTHEN Architekten) zu berücksichtigen:

-          Abbruch der vorhandenen Gebäude,

-          Neubebauung mit 5 Gebäuden für insgesamt 34 35 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten,

-          Tiefgarage unterhalb der südlichen Gebäude 3, 4, 5 für Kfz-Stellplätze, Fahrrad-Stellplätze und Abstellräume,

-          1 1,7 Kfz-Stellplatz je 1 Wohneinheit,

-          Sicherung des Stellplatzbedarfes bzw. Zufahrt zur Tiefgarage durch Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen nördlich des Parkplatzes,

-          Anliegerstraße mit Wendeanlage auf dem Grundstück von der Ostseeallee abzweigend für Anlieferung, Rettungsdienst, Abfallentsorgung, Kurzzeitparker,

-          Festsetzung der Grundflächenzahl max. GRZ 0,4; zuzüglich einer Überschreitung gemäß § 19 Abs. 4 BauGB bis zu 50%,

-          Festsetzung der Geschossflächenzahl max. GFZ 0,8 0,75

-          Festsetzung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse mit insgesamt 3; hierbei ist jedoch das oberste Vollgeschoss als Staffelgeschoss auszubilden. Hier 2/3 der darunterliegenden Geschossfläche bzw. Festsetzung des Staffelgeschosses mittels einer Baugrenze.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

endgültige Entscheidung trifft die GV am 19.9.2019.

 

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Anlagen zur Vorlage