03.07.2019 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Bartels
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 03.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Sandra Bartels
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Einführung der neuen Entschädigungsverordnung M-V bedarf es unter anderem der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde. Den Gemeindevertretern lag ein Entwurf der Hauptsatzung mit den neuen Höchstsätzen der Entschädigungsverordnung zur Abstimmung vor. Nach sehr kontroverser Diskussion wird wie folgt abgestimmt:
1.) Entschädigung Bürgermeister:
Frau Duwe stellt den Antrag die Entschädigung der Bürgermeisterin auf 950,- € festzulegen.
Frau Oldenburg stellt den weiterführenden Antrag, die Entschädigung nicht zu reduzieren, sondern beim Höchstbetrag von 1200,- € zu belassen.
Frau Krüger lässt zunächst über den weiterführenden Antrag abstimmen:
Ergebnis:
7 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Somit ist diesem Antrag zugestimmt und eine Abstimmung über den Antrag von Frau Duwe entfällt.
2.) Funktionsbezogene Entschädigung der stellvertretenden Bürgermeisterinnen:
Beide stellvertretenden Bürgermeisterinnen bestätigen, dass sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung wünschen und möchten, dass diese in der Hauptsatzung gestrichen wird.
Hier wird darüber abgestimmt, dass eine Entschädigung nur im Fall einer tatsächlichen Stellvertretung gezahlt wird. Eine monatliche funktionsbezogene Entschädigung entfällt.
Dies wird mit 10 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bestätigt.
3.) Entschädigung bei Fraktionssitzungen:
Es wird über die Formulierung im Entwurf der Hauptsatzung diskutiert. Fraglich ist, ob bei dieser Formulierung die Zahlung von Sitzungsgeldern bei Fraktionssitzungen festgelegt ist. Frau Wien recherchiert dies nochmals in der Entschädigungsverordnung. Frau Krüger merkt an, dass nach ihrer Interpretation der Formulierung durch den Ausschluss der Zahlung eines Sitzungsgeldes an den Fraktionsvorsitzenden dann doch das Sitzungsgeld für die Fraktionsmitglieder festlegt. Dies wird auch von den anderen Gemeindevertretern so gesehen.
Herr Gramkow stellt allerdings den Antrag, das Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen zu streichen. Es wird darüber abgestimmt, dass der Fraktionsvorsitzende ausschließlich eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhält. Eine Zahlung von Sitzungsgeldern bei Fraktionssitzungen gibt es nicht.
Dies wird mit 8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen bestätigt.
4.) Zahlung eines monatlichen Sockelbetrages:
Es ist möglich, einen Sockelbetrag von 30,00 Euro zusätzlich zur sitzungsbezogenen Entschädigung zu zahlen. Die Gemeindevertreter entscheiden sich dazu, keinen Sockelbetrag zu zahlen. Dies wird mit 9 Ja- Stimmen und 2 Gegenstimmen bestätigt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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187,6 kB
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3
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113,8 kB
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