04.04.2019 - 7 Entwässerung Schulzenhufe

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Bauausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.

 

Die anteilige Kostenübernahme ist im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Vorhabenträgern zu regeln.

 

Der Wasser- und Bodenverband sollte den Binnengraben in seinen Bestand aufnehmen und unterhalten. Ein Antrag auf Gewässer 2. Ordnung ist zu stellen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Herstellung einer Überlaufleitung parallel zur bestehende Entwässerungsanlage der Ostseeallee. Die Leistung ist durch einen Ingenieurbüro zu planen. Die Planerleistung kann im Rahmen des Vergabeerlasses M-V freihändig vergeben werden und der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Ingenieurleistungen zu beauftragen.

2) Die anteilige Kostenübernahme ist im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Vorhabenträgern zu regeln.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage