05.03.2019 - 4 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg übergibt das Wort an Frau Vullert. Diese erläutert den Vorbericht der 1. Nachtragshaushaltssatzung und geht dabei insbesondere auf die Mehr- und Mindererträge sowie die geänderten laufenden Aufwendungen ein. Diese werden näher erläutert und von den Ausschussmitgliedern diskutiert.

 

Insbesondere fällt eine enorme Abweichung bei den Investitionen zwischen den PLAN-Werten und IST-Werten auf.

 

Bei den Investitionen möchten die Ausschussmitglieder wissen, warum die Förderung für die Maßnahmen

-          5410.1 Projekt 058 (Sanierung Straße von Redewisch – Höhe Gutshaus in Richtung Niederklütz),

-          5410.1 Projekt 057 (Sanierung Straße von Redewisch nach Redewisch Ausbau) und

-          541.01 Projekt 2018/02 (Ausbau ländlicher Weg von L03 nach Wichmannsdorf-Ausbau)

entfallen ist und die Maßnahmen aus der Haushaltsplanung rausgenommen wurden.

 

Zudem kommt die Frage auf, ob für den ländlichen Wegebau generell mit keiner Förderung mehr zu rechnen ist. Das betrifft das Vorhaben 541.01 Projekt 2018/02.

 

Des Weiteren erläutert Frau Vullert das Muster 5b (Entwicklung der liquiden Mittel). Es ist ein deutlicher Zuwachs an liquiden Mittel im Jahr 2017 zu erkennen. Dieser ist nicht zuletzt der hohen Gewerbesteuer- und Zweitwohnungssteuereinnahmen geschuldet.

 

Frau Meier stellt den Antrag, die Mittel für den Seniorenbeirat um 1.000 € auf 2.000 € im Jahr 2019 zu erhöhen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Die Ausschussmitglieder beraten und diskutieren den Vorbericht.

 

Die Ausschussmitglieder haben noch einige Fragen, die geklärt werden sollen:

1. Der kirchliche Friedhof in Klütz soll aufwendig saniert werden. Die Sanierung der Kirche soll sich auf 190.000€ belaufen. Der Gemeinde Boltenhagen liegt ein Antrag zur Beteiligung an den Kosten vor.

Um einer Beteiligung zustimmen zu können wird um folgende Zuarbeiten gebeten:

  • Was zahlt die Stadt Klütz für den staatlichen Friedhof? Es wird um eine entsprechende Aufstellung gebeten.
  • Ist es möglich den Anteil an kirchlichen und staatlichen Bestattungen von Bürgern aus Boltenhagen in Klütz rauszufinden?

2. Welche Auswirkungen hat der Verkauf der Marina Boltenhagen?

3. Wo werden in Boltenhagen überall Toilettenuschen stehen?

Anschließend erklärt sich Herr H.-O. Schmiedeberg für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung bei den laufenden Aufwendungen „Maritime Häfen“ 54801.52310000 teil. Er übergibt die Sitzungsleitung an Frau Bräunig.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2019 hinsichtlich der Maritimen Häfen (54801.52310000).

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr H.-O. Schmiedeberg

 

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr H.-O. Schmiedeberg wieder die Sitzungsleitung. Anschließend lässt er über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (ohne Maritime Häfen) abstimmen.

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2019 (ohne Maritime Häfen) einschließlich der Anlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage