31.01.2019 - 9 Städtebauliche Leitlinien zur Entwicklung und S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird ausführlich erörtert, wie mit den einzelnen Baugebieten und die seitens des Bauausschusses empfohlenen Festlegungen verfahren werden soll.

 

Anschließend lässt Herr Chr. Schmiedeberg über die Empfehlung des Bauausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgende Leitlinien:

 

Für alle Gebäude gilt

  • In EH ist immer eine untergeordnete Nutzung als FEWO möglich.
  • Bei erteilter und genehmigter Nutzung als FEWO in MFH hat die Nutzung Bestand. Eine nicht genehmigte – somit illegale Nutzung – soll unterbunden werden. Es geht nur um FEWO, keine Praxis o.Ä.

Bei illegaler Nutzung soll es dem Eigentümer möglich sein, diese bis zum 31.12.2024 zu beenden. Für die vorhandene Nutzung ist als Stichtag der 31.12.2018 festzulegen und der Nachweis zu erbringen, dass Kurabgaben abgeführt wurden, oder ein Vertrag mit einem Vermietungsservice besteht

 

Bungalows

  • Auf dem Grundstück des EFH – Eigentümers dürfen FEWO sein
  • Bungalow- und Wochenendhaussiedlungen haben Bestandsschutz

 

Hotels

Sind nicht zu betrachten

 

Härtefallregelung

  • Von der Gemeindevertretung können Ausnahmen beschlossen werden

 

Parallel ist abzuprüfen, ob ein befristetes Baurecht für illegal genutzte Ferienwohnungen eingeräumt werden kann, bis es zu einem Eigentümerwechsel auch durch Erbfolge kommt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Finaler Abstimmungstermin mit Dr, Klinge und dem landkreis findet am 12.3.2019 statt.

 

 

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