31.01.2019 - 12 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 in Tarnewitz wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden: durch die Straße "Tarnewitzer Huk",

-          im Osten: durch das Grundstück "An der Weißen Wiek" Nr. 2 und 4,

-          im Süden: durch die Grünfläche,

-          im Westen: durch das Grundstück "Tarnewitzer Huk" 18.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Zur weiteren Bearbeitung am 08.02.2019 an das Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=104456&selfaction=print