24.01.2019 - 10 Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Baugebiet wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Bei einer Aufhebung des Bebauungsplanes ist das Baurecht durch den Bestand gesichert. Punkt 9 (Kataster) kann herausgenommen werden.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

1.Das Plangebiet der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirchen für den Ortsteil Beckerwitz (ehemalige Gemeinde Gramkow) wird begrenzt:

- nordöstlich:durch den Moorweg,
- südlich und südöstlich:durch die Ostseestraße

- westlich:durch Ackerfläche.

Die Plangebietsgrenzen des Geltungsbereiches der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

 

2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage