16.01.2019 - 7 Beschluss über die Werbesatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holst begrüßt Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro und übergibt ihm das Wort.

 

Herr Mahnel erläutert den Entwurf der Werbesatzung und den Geltungsbereich.

 

Er schlägt vor, dass es nach der Abstimmung mit dem WTU-Ausschuss eine wiederholte Abstimmung mit dem Landkreis geben sollte.

Auf einzelne Punkte insbesondere die Mischgebiete und den Baumarkt ist dann gesondert nochmal einzugehen.

Besondere Wohngebiete, die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, sind wohl eher von der Art der Nutzung nicht vorhanden. Dies sollte mit dem Landkreis besprochen werden, damit die in der Satzung enthaltene Vorgabe zu faktischen Baugebieten WA, WR angewendet werden kann.

Der Belang der verfahrensfreien Werbeanlagen auf Grundlage der Zielsetzung der Stadt, bis zu 0,5 m² zulässig, wäre dann abzustimmen, damit es im Genehmigungsverfahren bzw. in der Praxis einfacher ist.

 

Mit der von Herrn Mahnel vorgeschlagenen Vorgehensweise erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden, allerdings wird sich dafür ausgesprochen, dass die Werbesatzung in der vorliegenden Fassung so der Stadtvertretung auf der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung empfohlen wird.

Herr Mahnel erklärt sich bereit, sich bis dahin mit dem Landkreis in Verbindung zu setzen, um die von ihm angesprochenen Punkte abzuklären. Das Ergebnis wird dann zur Sitzung ggf. berücksichtigt.

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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Werbesatzung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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