17.12.2018 - 11 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17A der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 17.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17a auf der Grundlage des § 13b BauGB.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17a, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen. Hier sollen vorab in den Text-Teil sowie in den Teil A die vorgenannten Änderungen aus dem Sachverhalt mit eingearbeitet werden.
- Das Plangebiet in Klütz für das Gebiet am Bahnhof wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch das Areal des Bahnhofes für den "Klützer Kaffeebrenner",
- im Osten: durch die bereits bebauten Grundstücke der Schloßstraße 45
bis 55 und 55a sowie der Bahnhofsstraße 2 und 3,
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland),
- im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,7 MB
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2
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55,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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