13.12.2018 - 16 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verfasser: Mareen Tech
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do, 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Elternanteile für die Kindertagesstätte folgt entsprechend anzupassen:
- Die Gemeinde zahlt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 für jedes Geschwisterkind nur noch ein Gemeindeanteil in Höhe von 50 %.
Betreuungsart | Platzkosten (unverändert) | Förderung Land/Landkreis | Gemeinde-anteil (50%) | Eltern-anteil |
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Krippe ganztags | 1.107,10 € | 267,00 € | 420,05 € | entfällt |
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Krippe Teilzeit | 745,02 € | 155,00 € | 295,01 € | entfällt |
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Krippe halbtags | 563,99 € | 96,00 € | 234,00 € | entfällt |
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Kindergarten ganztags | 533,92 € | 136,00 € | 198,96 € | entfällt |
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Kindergarten Teilzeit | 399,47 € | 77,00 € | 161,24 € | entfällt |
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Kindergarten halbtags | 332,26 € | 44,00 € | 144,13 € | entfällt |
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- Die Gemeinde zahlt für alle Eltern, die mit ihrem Kind (1. Kind oder Einzelkind) nicht unter die Geschwisterregelung fallen wie gehabt einen erhöhten Gemeindeanteil. (siehe Aufstellung Betreuungskosten ab 1. Mai 2018)
- Sollte der DRK Kreisverband Nordwestmecklenburg, als Träger eine Entgeltanpassung oder der Landkreis eine Anpassung seiner Förderung im Jahr 2019 vornehmen, werden für die Gemeinde die Betreuungskosten für alle Betreuungsarten auf 60 % festgelegt, für die Eltern, die mit ihrem Kind (1. Kind oder Einzelkind) nicht unter die Geschwisterregelung fallen. Für die Geschwisterkindregelung gilt wie unter Punkt 1. beschrieben die Übernahme von 50%.
- Die Gemeinde zahlt ab dem Inkrafttreten der beitragsfreien Kinderbetreuung zum 1. Januar 2020 für alle Betreuungskosten nur noch einen Gemeindeanteil von 50 %.
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