13.12.2018 - 15 wirtschaftliche Zuordnung und Umsatzsteuerpflic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Parkplatz soll der Kurverwaltung zugeordnet werden. Hierfür soll vom Eigenbetrieb eine Pacht an die Gemeinde geleistet werden.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über den Beschlussvorschlag Nr. 1), mit dem Zusatz, dass über die Höhe der Pacht ein Vertrag mit der Kurverwaltung geschlossen wird, welcher vom Hauptausschuss geprüft und beschlossen werden soll, abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Parkplatz Ostseeallee 58 der Kurverwaltung ab dem 01.01.2019 zuzuordnen.

Hierfür soll vom Eigenbetrieb eine Pacht an die Gemeinde geleistet werden. Über die Höhe der Pacht wird ein Vertrag mit der Kurverwaltung geschlossen, welcher vom Hauptausschuss geprüft und beschlossen werden soll.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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