25.10.2018 - 7 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 39...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Planungsziel der Stadt ist, dass anzahlmäßig kein Wohnraum verloren geht. Den Eigentümern soll aber Spielraum gegeben werden, zur Schaffung einer untergeordneten Ferienwohnung. Diese soll sich dann aber in neuauszubauenden Gebäudeteilen befinden. Hauptziel ist die Sicherung des Dauerwohnens. Bei dieser Beschlussvorlage handelt es sich auch um den Aufstellungsbeschluss. Inhaltlich muss noch konkretisiert werden, wie sich die planerischen Wünsche der Stadt im Plan umsetzen lassen. 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.2 "Oberklützer Weg".

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 39.2 wird wie folgt begrenzt:

- im Norden:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der "Wismarschen Straße",

- im Südosten:durch die Straße "An der Bamburg" und deren Verlängerung bis zur "Wismarschen Straße" entlang der Flurstücksgrenzen,

- im Südwesten:durch den Friedhof zwischen der Straße des Friedens und der Straße "An der Bamburg" sowie die "Wismarsche Straße".

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung im Wohngebiet,

-          untergeordnete Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Plangebiet gegenüber dem Wohnen. Ferienwohnungen sollen nur ausnahmsweise zulässig sein. Innerhalb eines Gebäudes sollen die Ferienwohnungen nur deutlich untergeordnet zur Hauptnutzung Wohnen zulässig sein. Die Zulässigkeit von Ferienhäusern mit überwiegend oder ausschließlich Ferienwohnen soll nicht ermöglicht werden.  

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Geht in den HA am 12.11. Wurde wie im BA beschlossen zugestimmt. Geht jetzt in die SV am 17.12.2018

 

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Anlagen zur Vorlage