25.10.2018 - 5 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Palm erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Das Baufenster ist im Bereich des rot unterlegten WA-Gebietes zu vergrößern, bis auf Abstandsflächen bis 3,00 m zur Grundstücksgrenze bzw. zur Baufeldgrenze.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

 

  1. Das Plangebiet befindet sich am Ulmenweg und wird begrenzt:

-       im Norden: durch private Grünflächen des Grundstücks Ulmenweg 7,

-       im Osten: durch rückwärtige Grundstücksflächen, Grünflächen des Grundstücks

Schloßstraße 42,

-       im Süden: durch rückwärtige Bauflächen der Grundstücke Schloßstraße 38 und

40,

-       im Westen: durch den Ulmenweg.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 und die zugehörige Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Angelika Palm

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Frau Palm wieder an der Sitzung teil.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Weiter am 12.11.2018 im Hauptausschuss

 

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Anlagen zur Vorlage