11.10.2018 - 10 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 11.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 für den zentralen Bereich "Hotel a-ja Resort Boltenhagen (Flurstück 132/1 der Gemarkung Ostseebad Boltenhagen)“ des "Alten Sportplatzes" in Boltenhagen südlich der Ostseeallee.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die Ostseeallee,
- im Südosten durch den vorhandenen und im Bau befindlichen Hotelbereich,
- im Südwesten durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",
- im Nordwesten durch das Seniorenpflegeheim (in Vorbereitung befindlich) und durch Freiflächen.
Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
2.Das Planungsziel besteht in Folgendem:
- Errichtung eines a-ja Resorts (Hotel) mit 240 Zimmerachsen (ca. 450 Betten je nach Zimmerart als Doppelzimmer, Suiten oder behindertengerechte Zimmer),
- öffentlicher Wellnessbereich (Schwimmbad mit Saunabereich und Spa-Bereich als Nivea-Haus),
- öffentlich zugängliche Gastronomie mit Innen- und Außenplätzen,
- Stellplätze für PKW.
3.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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