11.10.2018 - 21 Neukauf von 5 Großgeräten für das Strandreinigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt nach europaweiter Ausschreibung jeweils getrennt nach den Losen 1 bis 5, anhand der festgelegten Vergabekriterien, den Zuschlag an den Bestbietenden innerhalb der einzelnen Lose zu erteilen und ermächtigt die Kurverwaltung gemäß § 62 Vergabeverordnung die restlichen Bewerber bzw.  Bieter unverzüglich über die Nichtannahme ihrer Angebote zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Nach ergebnisloser europaweiten Ausschreibung, erfolgte im Nachgang eine beschränkte Ausschreibung. Die Vergabeunterlagen wurden am 07.11.2018 an 6 Bieter versendet. Die Submission erfolgte am 28.11.2018 in den Räumen der Kurverwaltung. Es sind für alle 5 Lose Angebote eingegangen. Die Informationspflicht an die Bieter ist per 04.12.2018 erfolgt. Die Zuschlagsfrist endet am 28.12.2018.  

 

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