11.10.2018 - 11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Datum:
- Do, 11.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1.Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung mit Stand vom 07.08.2018 (s. Anlage) teilweise berücksicht. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 40, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen mit Stand vom 07.08.2018 als Satzung.
3.Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 07.08.2018 gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.
5.Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ins Internet einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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