27.09.2018 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Patzel und Herr Mahnel stellen den Bebauungsplan Nr. 19 vor und informieren die Gemeindevertreter über den Vorentwurf. Die Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet und es werden Wegebeziehungen besprochen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19 für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße wird wie folgt begrenzt:

-          im Osten: durch die Strandstraße (Kreisstraße K19),

-          im Südosten:  durch Flächen für die Landwirtschaft und angrenzende Wohn-

grundstücke von Niendorf,

-          im Süden, Westen,

Nordwesten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Nordosten:durch das Ferienhaus „Am Campingplatz“.

Die Planbereichsgrenze ergibt sich gemäß dem städtebaulichen Konzept.

 

2.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

6.Der Plangeltungsbereich wird um die Wegeverbindung zur Ferienanlage Meerleben erweitert. Die Anlage mit dem abgestimmten Plangeltungsbereich wird zur nächsten Gemeindevertretersitzung nachgereicht.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Protokollauszug wird an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet und Einpflegung in Verfahrensordner

 

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Anlagen zur Vorlage

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