13.04.2026 - 7.1 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Zie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo., 13.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- G. Habenstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung mit einer einführenden Einordnung der wesentlichen Vorteile eines Doppelhaushalts sowohl für die Gemeinde als auch für die Verwaltung. Im Anschluss übergibt sie zur detaillierten Vorstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2026 und 2027 das Wort an die Mitarbeiterinnen der Verwaltung, Frau Habenstein und Frau Melzig.
Frau Melzig beginnt mit einer Präsentation des Doppelhaushalts der Gemeinde Zierow für die Jahre 2026/2027 anhand des Musters 5b. Die darin enthaltenen Ansätze und Kennzahlen werden durch eine Gegenüberstellung mit dem Finanzhaushalt anschaulich erläutert und in ihren inhaltlichen sowie finanziellen Zusammenhängen nachvollziehbar dargestellt. In diesem Zusammenhang werden auch die geplanten Kreditaufnahmen eingehend thematisiert. Ebenso wird die bestehende Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kreditmitteln aus dem Jahr 2025 in Höhe von 800.000 € erläutert.
Darüber hinaus verständigt sich der Ausschuss darauf, dass zur Finanzierung des Neubaus des Feuerwehrgebäudes die Aufnahme eines weiteren Kredits in Höhe von 1,8 Mio. € erforderlich ist. Herr Langer ergänzt die Ausführungen durch eine vertiefende Darstellung des Bauvorhabens. Dabei geht er sowohl auf den bisherigen Projektverlauf als auch auf die einzelnen Bestandteile der Kostenkalkulation ein.
Im weiteren Verlauf wird der Ergebnishaushalt vorgestellt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit hat die Verwaltung eine übersichtliche Gegenüberstellung erarbeitet, aus der die wesentlichen Veränderungen bei den Planansätzen der Ertrags- und Aufwandskonten im Vergleich vom Haushaltsjahr 2025 zu den Planjahren 2026 und 2027 hervorgehen. Die bedeutendsten Abweichungen werden im Rahmen der Vorstellung erläutert und eingeordnet.
Darauf aufbauend erfolgt die Vorstellung der investiven Maßnahmen. Anhand einer entsprechenden Übersicht werden die vorgesehenen Haushaltsmittel für die geplanten Investitionen dargestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die zukünftige Regelung von Wertgrenzen für unbestimmte Rechtsbegriffe sowie von Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft. Diese sollen künftig nicht mehr Bestandteil der Hauptsatzung sein, sondern in die Haushaltssatzung überführt werden. Die Ausschussmitglieder sprechen sich einvernehmlich dafür aus, die entsprechenden Wertgrenzen auf die jeweils empfehlenden Höchstsätze in Prozent festzusetzen. Eine entsprechende Anpassung der Haushaltssatzung wird befürwortet.
Im Anschluss stellt Frau Habenstein die Übersicht zur Berechnung der Solleinnahmen für das Jahr 2026 unter Berücksichtigung der Durchschnitts- und Nivellierungshebesätze vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass im Haushaltsjahr 2026 keine Anpassung der Hebesätze erforderlich ist.
Abschließend wird die Verwendung der Zuweisungen für Infrastruktur gemäß § 23 FAG M-V erörtert. Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, die zur Verfügung stehenden Mittel für den Neubau des Feuerwehrgebäudes einzusetzen. Herr Langer führt aus, dass das Budget für Aufwendungen im Zusammenhang mit Dorffesten künftig für Zuschüsse an Vereine verwendet werden soll. Nähere Ausführungen hierzu erfolgen unter Tagesordnungspunkt 8. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Anpassung der Plandaten in den betroffenen Konten vorzunehmen.
Beschluss:
Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Zierow für die Haushaltsjahre 2026/2027 einschließlich der Anlagen, nebst folgenden Änderungen:
- Festsetzung der Wertgrenzen gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 KV M-V in der Haushaltssatzung auf die empfohlenden prozentualen Höchstwerte
- Die Aufnahme eines zusätzliche Kredits in Höhe von 1,8 Mio. für den Neubau des Feuerwehrgebäudes
- Tausch des Budgets für Aufwendungen von Dorffesten auf Zuschüsse an Vereine
Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird verwendet für den Neubau des Feuerwehrgebäudes.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
144,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
201,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
196 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
268,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
132,3 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
123,2 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
232,3 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
550,1 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
510,2 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
672,7 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
270,2 kB
|
