20.04.2026 - 8.13 Vermietung des Mehrzweckraumes im Sportlerheim

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter sind sich einig, dass eine zeitnahe Vermietung des Mehrzweckraumes erfolgen soll. Der SV Klütz wird die Betreuung, Vermietung, Abnahme usw. übernehmen. Die Vermietung soll online über die Internetseite des SV Klütz und der Stadt Klütz möglich sein.

Zusätzlich sollte drüber beraten werden, ob es für die Stadt Klütz Sinn macht, einen geringfügigen Beschäftigten einzustellen für die Betreuung der zu vermietenden Gebäuden der Stadt Klütz.

Es wird erfragt, ob andere Vereine (die nicht zur Stadt Klütz gehören) auch den Kunstrasenplatz mieten dürfen. Dies soll geprüft werden.

Frau Palm weist darauf hin, dass die Gebühren- und Nutzungssatzungen bereits so veraltet sind, dass diese auch zeitnah durch die Gremien überarbeitet werden müssen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Vermietung des Mehrzweckraumes im neuen Sportlerheim erfolgt in Kooperation mit dem Sportverein Klütz. Die Nutzungsgebühr beträgt 250,00 €. Die Anmietung des Raumes erfolgt für eine tagesübergreifende Mietzeit von 10:00 Uhr bis 10:00 Uhr des Folgetages (24 Stunden). Die Vermietung erfolgt nur an Bürger/ Bürgerinnen der Stadt Klütz.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

1

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0