20.04.2026 - 8.14 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Rappen teilt mit, dass eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung mit Augenmaß erfolgen sollte. Die Stadtvertreter sind geteilter Meinung. Frau Rappen stellt den Antrag, auf eine namentliche Abstimmung, dass noch keine Erhöhung der Aufwandsentschädigung erfolgen soll.

Herr Kühl lässt über den Antrag abstimmen:

Frau Angelika Palm – ja

Herr Hartwig Holst – ja

Herr Guntram Jung – nein

Frau Petra Rappen – nein

Herr Jörg Nölck – ja

Herr Arne Nölck – ja

Herr Niels Drochner – ja

Herr Karsten Bössow – ja

Herr Jens Buchholz – ja

Herr Max Gagzow – Enthaltung

Herr Hannes Palm – ja

Herr Ralph Krüger – nein

Herr Martin Kühl – Enthaltung

 

Der Antrag von Frau Rappen ist somit abgelehnt.

 

Zusätzlich weist Herr Jung darauf hin, dass unter § 9 Entschädigung die Zeit zur Vertretung angepasst werden soll.

Herr Hannes Palm stellt den Antrag, dass die Vertreterregelung nach 1 Monat in Kraft tritt. Der Satz unter § 9 Entschädigungen ist wie folgt anzupassen: „Eine Weiterzahlung erfolgt im Krankheitsfall und auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten zusammenhängend nicht über 1 Monat hinausgehen.“

 

Herr Kühl lässt über den Antrag abstimmen. Dem wird mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Klütz vom 27.01.2025 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung mit folgender Änderung:

Der Satz unter § 9 Entschädigungen ist wie folgt anzupassen: „Eine Weiterzahlung erfolgt im Krankheitsfall und auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten zusammenhängend nicht über 1 Monat hinausgehen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

2

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage