20.04.2026 - 8.3 13. Änderung des Flächennutzungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 20.04.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- A. Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
- Dass der Flächennutzungsplan entsprechend dem Plankonzept der Stadt Klütz im südöstlichen Gemeindegebiet in den Ortsteilen Oberhof und östlich angrenzend an Wohlenberg am Anleger in Teilbereichen geändert wird und die Weißflächen um die Ortslage Wohlenberg als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Hierfür wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Es werden folgende Teilbereiche betrachtet, die in der Planzeichnung gekennzeichnet sind.
Teilbereich 1 (TB1 - Oberhof) - Bereiche östlich und westlich der Straße zur Traktorenwerkstatt in Oberhof mit der Zielsetzung gemischte Bauflächen darzustellen.
Teilbereich 2 (TB2 - Oberhof) - für Flächen südlich der Neuen Reihe mit dem Ziel Wohnbauflächen darzustellen entsprechend Zielsetzung für den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Klütz.
Teilbereich 3 (TB3 - Oberhof) - Bereiche nördlich der Straße Neue Reihe mit der Darstellung von Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des Realbestandes.
Teilbereich 4 (TB4 - Wohlenberg) – für Flächen angrenzend an die Ortslage Oberhof mit der Anpassung der Art der Nutzung im Strandbereich. Innerhalb des Gebietes SO Versorgung und Infrastruktur wird der Bereich um die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ergänzt und ein gesonderter Bereich für Parkplätze dargestellt.
Die Zielsetzungen am Anleger werden zurückgenommen. Die Mole wird nicht mehr als Planungsziel verfolgt. Zugunsten der Naturbelassenheit ist der Rückbau des Anlegers vorgesehen. Es werden Bereiche für den Aufenthalt und für die Versorgung und Infrastruktur und für Stellplätze berücksichtigt. Die verbleibende Fläche am Anleger wird als Naturerlebnisplatz dargestellt.
Im Flächennutzungsplan noch enthaltene Weißflächen gemäß Plankonzept werden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche in Oberhof und Wohlenberg und die Darstellung der Flächen für die Landwirtschaft.
- Mit den Vorentwürfen ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu befragen.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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Anzahl der Mitglieder: |
15 |
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davon anwesend: |
13 |
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Zustimmung: |
8 |
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Ablehnung: |
2 |
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Enthaltung: |
1 |
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Befangenheit: |
2 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Arne Nölck und Herr Jörg Nölck
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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145,2 kB
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