20.04.2026 - 8.2 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

1. Den Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 in Arpshagen zur Präzisierung der ursprünglichen Planungsziele und für einen

kleineren Teilbereich.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

- im Norden, Osten und Westen: durch die Straße „Neue Straße“,

- im Süden: maßgeblich durch die festgesetzte Grünfläche oder noch unbebaute Grundstücksflächen,

- lediglich im Südosten: durch das MI 2 Gebiet am Gutshaus.

 

2. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

- Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes,

- Regelung der Grundflächenzahl in Bezug auf die Zulässigkeit der Überschreitung,

- Reduzierung der Grünflächen zugunsten von allgemeinem Wohngebiet,

- Regelung der Zulässigkeit von Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen.

 

3. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierbei ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten

Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der

Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

6. Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind mindestens auf die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 im Amt Klützer Winkel, 23948 Klütz, Schloßstraße 1, Bauamt öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

7. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

8. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die ansonsten nach § 2 Abs. 2 BauGB erforderlich ist, ist entbehrlich.

 

9. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage