20.04.2026 - 8.8 städtische Wohnblöcke im Lindenrin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 20.04.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- K. Dietrich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jörg Nölck teilt mit, dass er die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung in ihrer Systematik und zugrunde liegenden Zahlen nicht nachvollziehen kann. Es erfolgte ein reger Meinungsaustausch.
Herr Jörg Nölck stellt den Antrag die Vorlage zurückzustellen, damit genauere Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt werden können. Herr Kühl lässt über den Antrag abstimmen. Dieser wird mit 1 Zustimmung, 1 Enthaltung und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des gemeinsamen Bau- und Finanzausschusses.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:
-
Die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 19.02.2026 benannten notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den städtischen Mehrfamilienhäusern im Lindenring 47 bis 54 werden organisatorisch und finanziell durch den Verwalter durchgeführt.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 19.02.2026 ist Bestandteil des Beschlusses.
Für die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 19.02.2026 aufgezählten Sanierungsmaßnahmen kann der Verwalter bis zu einem Betrag von 15.000 EUR netto – ohne Zustimmung des Eigentümers – Aufträge vergeben. Darüber hinaus (> 15.000 EUR netto) ist die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.
- Die Heizungsanlage der städtischen Mehrfamilienhäuser im Lindenring 47 bis 54 soll energetisch erneuert werden. Dazu erarbeitet ein vom Hausverwalter beauftragtes Planungsbüro entsprechende technische Lösungsvorschläge.
- In 6 Monaten legt der Verwalter ein Konzept zur energetischen Sanierung eines Hauses vor, welches dann zur Beratung bzw. Entscheidung in den kommunalen Gremien gereicht wird.
