04.02.2026 - 8.1 Übergangsregelung Provisionen Vermieter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Mi., 04.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Marina Guliev
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Aufwandsentschädigung weiterhin gezahlt wird, bis zur Einführung der digitalen Kurkarte. Zusätzlich wird vom 28. Dezember bis 05. Januar (nach Weihnachten) jeden Jahres die Kurtaxe zum jeweils festgelegten Hauptsaison-Kurtaxenpreis erhoben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Vermietern eine Karenzzeit für die Provisionszahlung von 3 % bis zum, 15.02.2026 einzuräumen.
