11.05.2026 - 7.5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 50 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Datum:
- Mo., 11.05.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- A. Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt das vorgelegte Konzept für die Erstellung des Vorentwurfs. Eine Mischung verschiedener Bauformen
- Einzelhäuser mit Einliegerwohnung,
- Reihenhäuser mit einer Wohnung und
- Doppelhaus/alternativ Mehrfamilienhaus-maximal 6 Wohnungen
wird gewünscht.
Folgende Zielsetzungen für die Bebauung sind vorgesehen:
- Einzelhäuser mit Einliegerwohnung, die auch zu Ferienzwecken genutzt werden kann
- Reihenhäuser mit einer Wohnung und
- Doppelhaus mit maximal 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte, bei ggf. einer zum Ferienwohnen genutzten Wohnung als Einliegerwohnung
- alternativ zum Doppelhaus Mehrfamilienhaus mit maximal 6 Wohnungen.
- Gestaltung der Einliegerwohnung zu Zwecken der Finanzierbarkeit der Vorhaben und der Nutzung als Dauerwohnung oder Ferienwohnung,
- Verzicht auf die Gewerbeeinheit, bei Beachtung, dass WA typische Dienstleister, Gewerbe und Freiberufler zulässig sind,
- Festsetzung der Traufhöhe mit 4,75 m über Bezugspunkt,
- für die Reihenhäuser ist eine größere Traufhöhe bei Berücksichtigung der 2-Geschossigkeit zulässig,
- Sicherung des öffentlichen Spielplatzes,
- Dachneigung 25 bis 45 Grad,
- Öffentliche Straße als Einbahnstraße,
- Kapazität von bis zu 26 Wohneinheiten,
- maximale GRZ 1 von 0,4
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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146,7 kB
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