11.05.2026 - 7.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 52 „Tarnewit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Datum:
- Mo., 11.05.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- A. Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 mit der Gebietsbezeichnung „Tarnewitz-Wohnen am Kurhaus“ gemäß den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 0,93 ha befindet sich unmittelbar nördlich der Tarnewitzer Straße und umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 6/2, 6/3 und 6/7 der Flur 1, Gemarkung Tarnewitz. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 52 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ausschließlich wohnbaulichen Zweckes dienenden Quartiers in der Ortslage Tarnewitz geschaffen werden. Es sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser entstehen, deren Wohnungen entweder von den Eigentümern genutzt werden oder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
- Die Kosten des Planverfahrens trägt der Flächeneigentümer. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten. Der Flächeneigentümer beauftragt das Planungsbüro Hufmann mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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248,5 kB
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