28.01.2026 - 7 Sachstand zur touristischen Entwicklung der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 28.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Stöckmann berichtet wie folgt:
Anmerkung:
Über die nachstehend aufgeführten Punkte 1 und 2 hatte Frau Stöckmann bereits zu TOP 5 („Stärkung Gewerbe“ und „Belebung Innenstadt“) berichtet.
1. Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern – Vorläufige Ortsliste
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt Klütz am 28.01.2026 per E-Mail darüber informiert, dass die Stadt Klütz nach erfolgter Erörterung des Ministers mit der zuständigen Fachebene auf der Ortsliste der neuen Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt sein wird.
2. Kooperation mit dem Verein „Schwerin mittendrin e. V.“
Über das Wirtschaftsministerium wurde der Kontakt zum Verein „Schwerin mittendrin e. V.“ hergestellt. Am 27.01.2026 fand ein erstes Abstimmungsgespräch statt. Der Verein wird für die Formate „Talk Night“ und „Stadtspiele“ aus dem GRW-Regionalbudget eine Förderung erhalten. Ziel des Projekts ist die Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung Westmecklenburgs als kreative und lebenswerte Region.
Seitens des Vereins besteht Interesse an einer Durchführung in Klütz. Eine Umsetzung würde zu einer temporären Belebung der Innenstadt sowie zu einer erhöhten medialen Sichtbarkeit der Stadt führen. Für die Stadt entstehen keine finanziellen Kosten; erforderlich ist lediglich die organisatorische Begleitung. Eine Vorstellung des Projektes erfolgt im Rahmen des Treffens zum möglichen „Parkfest 2026“ am 29.01.2026.
3. Treffen „Dialogtour“ zum Tourismusgesetz am 09.12.2025
Im Rahmen der landesweiten Dialogtour fand am 09.12.2025 im phanTECHNIKUM ein Austausch mit Vertretern des Landes, der IHK Schwerin, der Tourismuswirtschaft sowie der Tourismusverantwortlichen u. a. aus Wismar, Poel, Boltenhagen, Hohenkirchen und Klütz statt. Ziel der Veranstaltung war der Austausch zum vorliegenden Entwurf des neuen Tourismusgesetzes. Seitens des Ministeriums hierzu mitgeteilt:
- Das Tourismusgesetz wird nicht in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet.
- Eine überarbeitete Entwurfsfassung soll vor der Sommerpause 2026 vorgelegt werden.
- Die wesentlichen Eckpunkte sollen erneut gemeinsam mit Kommunen und Gewerbetreibenden erörtert werden.
- Ob eine neue Tourismusabgabe (vormals Fremdenverkehrsabgabe) für Gewerbetreibende verpflichtend eingeführt wird, ist derzeit offen.
- Ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
4. Öffentliche Toilette Stadt Klütz – Vandalismusschäden
Die Instandsetzung der durch Vandalismus beschädigten öffentlichen Toilettenanlagen ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 27.000,00 EUR und werden je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und aus dem Tourismusbereich finanziert. Entsprechende Haushaltsmittel sind eingeplant. Aufgrund defekter Schließanlagen konnten in den Jahren 2024 und 2025 keine Einnahmen erzielt werden.
5. Barrierefreie Toilette am Strand Wohlenberg
Der Toilettencontainer wurde auf Wunsch des Grundstückseigentümers an einem alternativen Standort aufgestellt. Eine Inbetriebnahme der barrierefreien Toilette ist mangels Stromanschluss und barrierefreier Zuwegung nicht möglich. Das Bauamt ist zur weiteren Umsetzung eingebunden. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt vorhanden.
- Kurabgabe / Einnahmen 2025
Die Einnahmen aus der Kurabgabe sind im Jahr 2025 gegenüber 2024 um rund 10 % gestiegen:
- 2024: 122.117,00 EUR zzgl. Nachlösegebühren EUR 1.029,00 = EUR 123.146,00
- 2025: 134.167,45 EUR zzgl. Nachlösegebühren EUR 1.750,00 = EUR 135.917,45
Die Anzahl der Ferienhausobjekte ist unverändert; der Einnahmenzuwachs resultiert aus einer erhöhten Anzahl an Übernachtungen.
Geringfügige Änderungen der Zahlen sind möglich, da die endgültigen Übersichten (Jahre 2023 bis heute) über alle Zweitwohnungsinhaber, die zur Zahlung einer Jahreskurabgabe verpflichtet sind, noch nicht vollständig vorliegen. Ursache hierfür ist die noch nicht vollständig abgeschlossene Zweitwohnungssteuerveranlagung.
