26.03.2026 - 2.3 Anfrage zur Zweitwohnungssteuer und Amtsumlage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Eine Einwohnerin fragt nach einem möglichen Versäumnis bei der fristgerechten Versendung von Zweitwohnungssteuerbescheiden durch das Amt. Sie führt aus, dass der Gemeinde hierdurch ein finanzieller Schaden in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro entstanden sei. Weiterhin nimmt sie Bezug auf die Äußerung des Bürgermeisters vom 25.03.2026, wonach die Gemeinde eine jährliche Kreis- und Amtsumlage in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro zu zahlen habe. Vor diesem Hintergrund regt sie an zu prüfen, ob die Gemeinde gegenüber dem Amt darauf hinwirken kann, die Amtsumlage in entsprechender Höhe zu stunden, bis der mutmaßlich entstandene Schaden ausgeglichen ist.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass er die genannte Schadenshöhe in Frage stellt.

Es sei nicht abschließend geklärt, ob die genannten 2,5 Millionen Euro nicht zumindest teilweise vereinnahmt wurden. Weiterhin führt er aus, dass die Gemeindevertretung im vergangenen Jahr einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer abgeschlossen hat. In diesem Zusammenhang habe das Amt zusätzliches Personal eingestellt, um die Bearbeitung zu intensivieren und möglichst viele Bescheide fristgerecht zu erstellen.

Der Bürgermeister bietet an, die Entwicklung sowie die aktuellen Ergebnisse in einer der nächsten planmäßigen Sitzungen darzustellen. In diesem Rahmen könne auch die Frage möglicher Schadensersatzansprüche thematisiert werden.

 

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