26.03.2026 - 13 Bekanntmachung des Bürgermeisters der im nichtö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Do., 26.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:
TOP 11.1
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Durchführung der Jahresabschlussprüfertätigkeit für die Geschäftsjahre 2025-2029 zuzustimmen.
TOP 11.2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der kurzfristigen Beauftragung eines Dienstleisters für die Grünanlagenpflege zuzustimmen, sowie die erneute Ausschreibung der Langfristpflege zu veranlassen.
TOP 11.3
Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.
TOP 11.4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Fläche „Festwiese hinter dem Kurhaus“ für den Betrieb eines Bungee-Trampolins im Zeitraum vom 01. Mai 2026 bis 30. September 2026 zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist an den folgenden Terminen ausgeschlossen: 05. bis 10. Mai 2026 sowie 21. bis 23. August 2026.
TOP 11.5
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, der Übertragung des städtebaulichen Vertrages für die 4. Änderung des B-Plan Nr. 18a „Wichmannsdorf – Ost“ zuzustimmen.
TOP 11.6
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt dem Ersuchen der Zustimmung nach § 36a BauGB zuzustimmen.
TOP 11.7
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag der Antragstellerin bis zur Klärung eines Sachverahltes zurückzustellen.
TOP 11.8
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Kauf-/Pachtantrag für eine bereits vom Antragsteller gepachtete Fläche Gemarkung Tarnewitz abzulehnen.
TOP 11.9
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag abzulehnen. Es wurden Gespräche mit den neuen Eigentümern geführt und ein Kompromiss im gegenseitigen Einvernehmen gefunden.
TOP 11.10
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat zur weiteren Vorgehensweise für Anträge im Hafenbereich Weißen Wiek eine Entscheidung getroffen.
