29.01.2026 - 9.4 Akteneinsicht in Darlehensverträgen der Kurverw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Datum:
- Do., 29.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister teilt mit, dass Frau Bräunig einen Antrag auf Akteneinsicht in Verträgen der Kurverwaltung gestellt und den Umfang der gewünschten Einsichtnahme konkret benannt hat.
Der Termin zur Akteneinsicht ist für den 10.02.2026 um 15:00 Uhr im Turmzimmer vorgesehen.
Der Bürgermeister führt weiter aus und bittet darum, dies im Protokoll festzuhalten, dass Anträge auf Akteneinsicht künftig grundsätzlich so gehandhabt werden sollen, dass der jeweilige Termin in einer Sitzung der Gemeindevertretung bekannt gegeben wird.
Er erläutert, dass es hierzu unterschiedliche Auslegungen zwischen dem Amt und der Kommunalaufsicht gebe. In der Kommentierung zur Kommunalverfassung werde ausgeführt, dass ein Antrag auf Akteneinsicht grundsätzlich in einer Sitzung der Gemeindevertretung zu stellen sei. Gleichzeitig sei auch eine digitale Handhabung möglich, sofern sichergestellt ist, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung hierüber informiert sind.
Durch die Bekanntgabe des Termins in der Sitzung der Gemeindevertretung werde sichergestellt, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung vor Durchführung der Akteneinsicht Kenntnis davon haben. Nach Auffassung des Bürgermeisters seien damit die Anforderungen der Kommunalverfassung erfüllt.
Diese Vorgehensweise wird der Gemeindevertretung als Information für künftige Handhabung zur Kenntnis gegeben.
Frau Bräunig erkundigt sich nach dem Ort des Termins. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Termin im Kurhaus stattfindet.
