11.12.2025 - 5.2 Abstimmung mit dem Planungsbüro zur Vorgehenswe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

B- Plan Nr. 31.2 „An der Bamburg (einschließlich verkehrlicher Erschließung durch den Kreisverkehr)“:

  1. Radwegführung im Kreisverkehr: im Rahmen der baufachlichen Prüfung durch das Straßenbauamt wurde gefordert, dass der Radweg im Kreisel nicht direkt an der Straßenfläche geführt wird, sondern ein Sicherheitsabstand vorgesehen wird. Dies führt zu einer Verschiebung der Baufläche, so dass das Grundstück des städtischen Friedhofes mit ca. 150 qm in Anspruch genommen werden muss. Rechtlich wurde dies durch die Verwaltung abgeprüft und stellt kein Problem dar, da nur die Begrenzungsbepflanzung betroffen ist. Die technische Planung kann so in den Bebauungsplan übertragen werden.
  2. Anbindung der Schloßstraße an die neue Erschließungsstraße: Anbindung erfolgt als übergeordnete Straße, Zuwegung zum Parkplatz Schloss wird untergeordnet. Die daraus resultierende Kurvenlage hat Vorteile für den Verkehrsfluss. Durchsicht für die Allee in Richtung Schloßstraße bleibt erhalten. Die Technische Planung kann so in den Bebauungsplan übertragen werden.
  3. Anpflanzungen zwischen Radweg und zukünftiger Erschließungsstraße sollen geprüft werden (Allee oder lockere Bepflanzung)
  4. Anbauverbotszone: Die gesetzlich vorgegebene 20 Meter breite Anbauverbotszone zur Straßenkante Landesstraße wird im Bereich Schallschutzwall nicht eingehalten. Weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Straßenbauamt.

 

B- Plan Nr. 46 „Nahversorgungszentrum“

  1. Verkehrliche Anbindung muss überprüft werden. Zufahrt gleich nach dem Kreisel Boltenhagen soll entfallen, dort nur Ausfahrt, Prüfung von Kreuzungshilfen in diesem Bereich für Rad- und Fußgängerverkehr, prüfen ob gemeinsame Ausfahrt auf die Boltenhagener Straße für Tankstelle und Nahversorgungszentrum möglich ist.
  2. Architekt soll vor Beschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Gebäudeplanung im Bauausschuss vorstellen.
  3. Kaufvertrag wurde am 02.12.2025 geschlossen. Genehmigung durch Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich, ist beantragt.
  4. Planungsgespräch für Januar bereits terminisiert.
  5. Parkregelung für Schmetterlingspark muss mit dem Vorhabenträger geregelt werden.

 

B- Plan Nr. 37 „Erweiterung Kaufhaus Stolz“

  1. Im Stellungnahmeverfahren zum Vorentwurf wurde gefordert, dass die Außenverkaufsflächen (Schirmstandorte) in die Berechnung der Verkaufsfläche einbezogen werden. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der Verkaufsfläche von 1.275 qm auf 1.400 qm. Das Einzelhandelsgutachten lässt diese Erhöhung zu. Dies kann so in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet werden, unter der Voraussetzung, dass die Außenverkaufsflächen auch als solche separat ausgewiesen werden.
  2. Verkehrliche Anbindung muss überprüft werden. Querungshilfe im Kreuzungsbereich zum LIDL muss geprüft werden. Radweg muss saniert und abgerundet werden, im Bereich zum Übergang Feld.

 

B- Plan Nr. 45 „Bebauung am Markt“

  1. Das Verfahren muss unbedingt fortgeführt werden, um die Planungsziele der Stadt Klütz erreichen zu können. Ist heute Bestandteil der Tagesordnung.
  2. Dringend Klärung des Grunderwerbes

 

13. Änderung FNP Wohlenberg

Planung wird vom Planungsbüro vorgestellt, soll so für die Beschlussfassung vorbereitet werden.

 

B- Plan Nr. 43 Oberhof

Veränderungssperre muss für die Beschlussfassung vorbereitet werden.