27.10.2025 - 7.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich die Planungsunterlagen, deren Änderungen gegenüber dem Vorentwurf, die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und erläutert die im Verfahren aufgetretenen Sachverhalte (Erschließung, Verkehr, Schallschutz etc.).

 

Folgende Punkte wurden diskutiert:

  1. FEC: Erfordernis Prüfung Raumverträglichkeit
  2. FEC: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für das Vorhaben
  3. FEC: Planverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan
  4. Wohnungsbau: zulässige Kapazitäten nach Vorgabe des Amtes für Raumordnung und Landesplanung in Bezug auf weitere Planungen in der Gemeinde beispielsweise in Redewisch

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1.       Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1.       Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen – Teil 1, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen und Text Teil (B) und den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
    •           südöstlich: durch die Klützer Straße (L03),
    •           südwestlich: durch die Grundstücke der Wichmannsdorfer Straße Nr. 20a,

Nr. 20b, Nr. 21a, Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 24 im Ortsteil Wichmannsdorf,

  •           nordwestlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  •           nordöstlich: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

und der erneute Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung bestimmt.

 

  1.       Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes und der erneute Entwurf der Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

  1.       Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage